Vollständige Reisebedingungen der Wanderland Reisen GmbH für Buchungen, Stornierungen und alle damit verbundenen Dienstleistungen.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Wanderland Reisen GmbH, Friedrichstraße 176, 10117 Berlin, Deutschland (nachfolgend „Wanderland Reisen" oder „Reiseveranstalter") und dem Reisenden (nachfolgend „Kunde" oder „Reisender").
Wanderland Reisen GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter HRB 123456 B. Vertreten durch Geschäftsführer Thomas Waldmann. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE123456789.
Das Unternehmen ist von der Regierung anerkannter Reiseveranstalter und verfügt über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Durchführung von Reiseveranstaltungen im gesamten Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Diese von der Regierung genehmigte Zertifizierung wird jährlich erneuert und bestätigt die höchsten Standards in Qualität, Sicherheit und Nachhaltigkeit.
Diese AGB gelten für alle von Wanderland Reisen angebotenen und organisierten Reiseleistungen, einschließlich geführter Touren, Wanderreisen, Flussfahrten, Stadtführungen, Kulturreisen sowie individuell zusammengestellter Reisepakete. Sie gelten für Buchungen, die über die Website wanderland-reisen.de, per E-Mail, Telefon oder schriftlich erfolgen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Wanderland Reisen in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden eine Buchung bestätigt.
Im Sinne dieser AGB bezeichnet:
Mit seiner Buchungsanfrage unterbreitet der Kunde Wanderland Reisen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags. Die Buchungsanfrage kann schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über das Online-Buchungsformular auf der Website erfolgen. Der Kunde ist an seine Buchungsanfrage für die Dauer von 5 Werktagen ab deren Eingang bei Wanderland Reisen gebunden.
Der Reisevertrag kommt zustande, wenn Wanderland Reisen die Buchungsanfrage des Kunden annimmt und dem Kunden eine schriftliche Buchungsbestätigung übermittelt. Die Buchungsbestätigung enthält alle wesentlichen Vertragsdaten, insbesondere die gebuchten Reiseleistungen, den Reisezeitraum und den Reisepreis.
Die Buchungsbestätigung wird per E-Mail an die vom Kunden angegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Vertrag verbindlich geschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung auf Richtigkeit zu prüfen und etwaige Fehler unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt, zu melden.
Nimmt der Kunde für eine andere Person eine Buchung vor, so haftet er für alle Verbindlichkeiten, die sich aus dieser Buchung ergeben, neben dem Dritten als Gesamtschuldner, wenn er seine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Im Übrigen ist der buchende Kunde verpflichtet, alle für die Reise erforderlichen Informationen über die reisende Person vollständig und korrekt zu übermitteln.
Bei der Buchung von Gruppenreisen für 8 oder mehr Personen gelten ergänzend die jeweiligen Gruppenbedingungen, die auf Anfrage erhältlich sind. Gruppenleiter haften für die Richtigkeit der für alle Gruppenmitglieder angegebenen Daten.
Der vereinbarte Reisepreis umfasst alle im Reiseprogramm ausdrücklich genannten Leistungen. Nicht im Reisepreis inbegriffen sind, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart:
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Gesamtreisepreises zu leisten. Der Restbetrag ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen mit einem Reisebeginn von weniger als 30 Tagen ist der gesamte Reisepreis sofort bei Buchungsbestätigung fällig.
Als Zahlungsmittel werden akzeptiert: Banküberweisung (SEPA), Kreditkarten (Visa, MasterCard, American Express) und PayPal. Sämtliche Zahlungen sind in Euro zu leisten. Bei Zahlungsverzug ist Wanderland Reisen berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Wanderland Reisen behält sich das Recht vor, den vereinbarten Reisepreis nachträglich zu ändern, wenn sich nach Vertragsschluss Änderungen bei den Beförderungskosten, Treibstoffkosten, Hafen- oder Flughafengebühren oder den geltenden Wechselkursen ergeben, auf die Wanderland Reisen keinen Einfluss hat. Eine Preiserhöhung ist nur bis 20 Tage vor Reisebeginn zulässig.
Preiserhöhungen von mehr als 8 % des Reisepreises berechtigen den Kunden zum kostenlosen Rücktritt vom Vertrag oder zur Buchung einer gleichwertigen anderen Reise. Wanderland Reisen wird den Kunden unverzüglich über Preisänderungen informieren.
Muss Wanderland Reisen vor Reisebeginn erheblich von einer vereinbarten wesentlichen Eigenschaft der Reiseleistung abweichen, so hat der Kunde das Recht, entweder die Änderungen anzunehmen, oder vom Vertrag zurückzutreten und bereits geleistete Zahlungen vollständig zurückzuerhalten, oder eine Ersatzreise zu gleichen oder niedrigeren Kosten zu buchen, wenn Wanderland Reisen in der Lage ist, eine solche anzubieten.
Wanderland Reisen behält sich das Recht vor, das Reiseprogramm aus zwingenden Gründen während der Reise zu ändern, wenn dies zur Sicherheit der Teilnehmer oder aus höherer Gewalt notwendig ist (z. B. extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Straßensperren). In solchen Fällen wird Wanderland Reisen nach Möglichkeit gleichwertige Ersatzleistungen anbieten.
Wanderland Reisen ist berechtigt, eine gebuchte Reise zu stornieren, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Mindestgruппengröße wird im jeweiligen Reiseprogramm angegeben. Eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl muss spätestens erfolgen:
Bei Absage durch Wanderland Reisen werden sämtliche geleisteten Zahlungen vollständig und unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen, an den Kunden zurückerstattet.
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich (per E-Mail oder Brief) an Wanderland Reisen erklärt werden. Für den Rücktritt fallen folgende Stornierungsgebühren an, berechnet auf den Gesamtreisepreis:
Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserkl ärung bei Wanderland Reisen während der Geschäftszeiten (Mo–Fr 09:00–18:00 Uhr). Außerhalb der Geschäftszeiten eingehende Rücktrittserklärungen gelten als am nächsten Werktag eingegangen.
Umbuchungen (Änderungen des Reisedatums, des Reiseziels, der Unterkunftskategorie oder der Teilnehmerzahl) sind bis 30 Tage vor Reisebeginn gegen eine Umbuchungsgebühr von 50,00 EUR pro Person möglich, sofern die gewünschten Leistungen verfügbar sind. Bei Umbuchungen innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn können die Stornierungsbedingungen entsprechend Abschnitt 5.1 anfallen.
Der Kunde kann bis 7 Tage vor Reisebeginn verlangen, dass ein Dritter in den Reisevertrag eintritt. Wanderland Reisen kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser die besonderen Anforderungen der Reise nicht erfüllt oder rechtliche Hindernisse entgegenstehen. Der ursprüngliche Kunde und der Dritte haften für den Reisepreis und alle etwaigen Mehrkosten, die durch den Eintritt des Dritten entstehen, als Gesamtschuldner.
Wanderland Reisen empfiehlt dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Reisekranken- und Unfallversicherung. Wanderland Reisen kann auf Wunsch Versicherungsangebote vermitteln, übernimmt jedoch keine Haftung für Versicherungsleistungen oder Ablehnungen durch den Versicherer.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu machen. Dazu gehören insbesondere:
Der Kunde verpflichtet sich, während der gesamten Reise die Anweisungen des Reiseleiters zu befolgen, die örtlichen Gesetze und Vorschriften zu beachten, sowie Mitreisende und Dritte nicht zu beeinträchtigen. Der Reiseleiter ist berechtigt, einen Teilnehmer von der Reise auszuschließen, wenn dessen Verhalten die Sicherheit oder den Genuss der Reise für andere Teilnehmer erheblich beeinträchtigt. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Erstattung des Reisepreises.
Reisemängel sind unverzüglich beim Reiseleiter vor Ort zu melden. Der Reiseleiter ist berechtigt und verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Sofern der Reiseleiter nicht in der Lage ist, Abhilfe zu schaffen, ist der Mangel unverzüglich auch Wanderland Reisen zu melden. Eine nachträgliche Geltendmachung von Ansprüchen wegen Mängeln, die während der Reise hätten abgestellt werden können, ist nur in eingeschränktem Umfang möglich.
Viele der von Wanderland Reisen angebotenen Touren setzen eine grundlegende körperliche Fitness voraus. In den jeweiligen Reisebeschreibungen wird der körperliche Schwierigkeitsgrad angegeben (leicht, mittel, anspruchsvoll, sehr anspruchsvoll). Der Kunde ist verpflichtet, sich vor der Buchung über die Anforderungen der gewählten Tour zu informieren und ehrlich einzuschätzen, ob er diese erfüllt.
Wanderland Reisen behält sich das Recht vor, einen Kunden von der Teilnahme auszuschließen, wenn zu erwarten ist, dass der Teilnehmer die körperlichen Anforderungen der Tour nicht erfüllt und dadurch die Sicherheit oder den Ablauf der Tour für alle Teilnehmer beeinträchtigt werden könnte.
Der Kunde ist für die Einholung erforderlicher ärztlicher Beratungen, Impfungen und Medikamente in eigener Verantwortung zuständig. Wanderland Reisen empfiehlt, vor jeder Reise einen Arzt aufzusuchen und ggf. reisemedizinische Beratung in Anspruch zu nehmen.
Kinder unter 18 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit dessen schriftlicher Genehmigung an Reisen teilnehmen. Für Kinder gelten besondere Sicherheitsbestimmungen, über die der Erziehungsberechtigte bei der Buchung informiert wird. Wanderland Reisen bietet familiengerechte Touren an, die speziell auf die Bedürfnisse von Familien mit Kindern zugeschnitten sind.
Wanderland Reisen haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Diese Haftung umfasst die Sorgfalt bei der Auswahl und Überwachung von Reisedienstleistern sowie die ordnungsgemäße Durchführung des Reiseprogramms.
Die Haftung von Wanderland Reisen ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt, es sei denn, der Schaden wurde durch Wanderland Reisen oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Diese Beschränkung gilt nicht bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht, soweit internationales Recht zwingende Haftungsregeln vorschreibt.
Die Haftung von Wanderland Reisen für Schäden, die nicht Körperschäden sind und die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Diese Haftungsbeschränkung gilt pro Schadensereignis und pro Reisender.
Die Haftung von Wanderland Reisen ist ausgeschlossen für:
Wanderland Reisen verfügt über einen Insolvenzschutz gemäß § 651r BGB. Die Kundengelder sind durch einen Insolvenzversicherer abgesichert. Informationen über den Insolvenzversicherer werden in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Der Reisende ist selbst dafür verantwortlich, alle für die Reise erforderlichen Dokumente (Personalausweis, Reisepass, Visa, Gesundheitszeugnisse etc.) rechtzeitig zu beschaffen. Wanderland Reisen informiert den Kunden nach bestem Wissen über die allgemeinen Einreise- und Gesundheitsvorschriften, übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen, da sich Vorschriften kurzfristig ändern können.
Da die Reisen von Wanderland Reisen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland stattfinden, ist für EU-Bürger in der Regel ein gültiger Personalausweis ausreichend. Nicht-EU-Bürger sollten ihren Reisepass mitführen. Der Reisende ist selbst verantwortlich dafür, die für seine Staatsangehörigkeit geltenden Einreisebestimmungen zu kennen und zu erfüllen.
Ein Reisemangel liegt vor, wenn eine Reiseleistung nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweist oder eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. Reisemängel können betreffen: Unterkunft, Verpflegung, Transport, Führung, sonstige vereinbarte Leistungen.
Unerhebliche Mängel, die das Reiseerlebnis nicht wesentlich beeinträchtigen, sowie Mängel, die auf Ereignissen beruhen, auf die Wanderland Reisen keinen Einfluss hat (höhere Gewalt, Witterung, behördliche Anordnungen), begründen keine Gewährleistungsansprüche.
Bei einem Reisemangel hat der Reisende zunächst Anspruch auf Abhilfe. Wanderland Reisen ist berechtigt, anstelle der Abhilfe eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen. Abhilfemaßnahmen müssen dem Reiseleiter vor Ort unverzüglich gemeldet werden. Der Reisende darf Abhilfe nicht verweigern, wenn die Reisenden durch die angebotene Abhilfemaßnahme in einer vertretbaren Weise auf den vertragsgemäßen Zustand gesetzt werden.
Kann oder will Wanderland Reisen keine Abhilfe schaffen oder ist die Abhilfe misslungen, kann der Reisende eine angemessene Minderung des Reisepreises verlangen. Die Minderung bemisst sich nach dem Verhältnis des Wertes der mangelhaften Reise zum Wert der vertragsgemäßen Reise.
Wenn die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt ist und Wanderland Reisen innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe schafft, kann der Reisende den Reisevertrag kündigen. Die Kündigung muss gegenüber dem Reiseleiter oder Wanderland Reisen erklärt werden. Im Falle einer berechtigten Kündigung hat der Reisende Anspruch auf Erstattung des nicht genutzten Teils des Reisepreises sowie auf Rücktransport, sofern die Reise Beförderungsleistungen einschließt.
Mängelansprüche müssen innerhalb von 2 Jahren geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Reise vertragsgemäß hätte enden sollen. Es wird empfohlen, Mängelansprüche so früh wie möglich schriftlich geltend zu machen und alle relevanten Belege und Nachweise aufzubewahren.
Wanderland Reisen empfiehlt dringend den Abschluss folgender Versicherungen:
Wanderland Reisen verfügt über eine umfassende Haftpflichtversicherung für Reiseveranstalter, die alle gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen übersteigt. Die Versicherung deckt Schäden ab, die im Rahmen der von Wanderland Reisen organisierten Reisen entstehen können.
Bei Wandertouren und Naturreisen ist der Reisende verpflichtet, geeignetes Schuhwerk und Kleidung mitzubringen. Eine Liste der empfohlenen Ausrüstung wird bei der Buchungsbestätigung mitgeliefert. Der Reisende trägt das Risiko für Schäden, die durch ungeeignete Ausrüstung entstehen. In alpinen Regionen gelten besondere Sicherheitsbestimmungen, die vom Reiseleiter vor Ort erläutert werden.
Wanderland Reisen behält sich das Recht vor, Wanderrouten aus Sicherheitsgründen zu ändern oder abzubrechen, wenn Witterungsbedingungen oder andere äußere Umstände dies erforderlich machen. In diesem Fall werden gleichwertige Alternativen angeboten.
Bei Flussfahrten und Wassertouren gelten die Sicherheitsbestimmungen des jeweiligen Wasserfahrzeugbetreibers sowie die einschlägigen Vorschriften des Deutschen Wasserstraßenrechts. Das Tragen von Schwimmwesten ist in bestimmten Bereichen oder bei bestimmten Wetterverhältnissen verpflichtend und muss auf Anweisung des Schiffsführers unverzüglich erfolgen.
Bei extremen Wetterbedingungen (Sturm, Hochwasser, Niedrigwasser) kann der Schiffsführer aus Sicherheitsgründen die Fahrt vorzeitig beenden oder die Route ändern. Derartige Maßnahmen begründen keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, sofern dem Kunden gleichwertige Ersatzleistungen angeboten werden.
Bei Stadtführungen und Kulturreisen ist die pünktliche Anwesenheit an den vereinbarten Treffpunkten erforderlich. Verspätete Teilnehmer, die länger als 15 Minuten nach dem vereinbarten Abfahrtszeitpunkt am Treffpunkt erscheinen, haben keinen Anspruch auf Erstattung bereits bezahlter Leistungen für die verpasste Reiseetappe.
Für den Besuch von Museen, Schlössern und anderen Sehenswürdigkeiten gelten die jeweiligen Hausordnungen und Besucherregeln. Der Reisende ist verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Buchung und Durchführung von Reisen erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den einschlägigen deutschen Datenschutzgesetzen. Näheres regelt die Datenschutzerklärung von Wanderland Reisen, die auf der Website abrufbar ist.
Der Kunde willigt in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung des Reisevertrags ein. Diese Einwilligung umfasst insbesondere die Weitergabe erforderlicher Daten an Leistungsträger (Hotels, Transportunternehmen, lokale Guides), die unmittelbar an der Durchführung der Reise beteiligt sind.
Buchungsdaten werden gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt. Nicht mehr benötigte personenbezogene Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Wanderland Reisen und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts. Die Anwendung des § 651a ff. BGB bleibt unberührt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist Berlin, soweit gesetzlich zulässig. Gegenüber Verbrauchern mit Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers, soweit dies durch zwingendes Recht vorgeschrieben ist.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
Unsere E-Mail-Adresse lautet: [email protected]. Wanderland Reisen ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtlich wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden, die nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst. Soweit schriftliche Erklärungen erforderlich sind, gelten auch E-Mail-Mitteilungen als schriftliche Form im Sinne dieser AGB, sofern keine notarielle Beglaubigung oder andere besondere Form vorgeschrieben ist.
Im Hinblick auf die dem Kunden als Verbraucher zustehenden gesetzlichen Rechte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere nach §§ 651a ff. BGB (Pauschalreisevertrag), gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB schränken die zwingenden gesetzlichen Verbraucherrechte nicht ein.
Wanderland Reisen GmbH
Friedrichstraße 176, 10117 Berlin, Deutschland
Telefon: +49 30 2345 6789
E-Mail: [email protected]
Handelsregister: HRB 123456 B, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg
USt-IdNr.: DE123456789
Von der Regierung anerkannt — Reiseveranstalter-Zulassung seit 2009